Abbruch der Reanimations- massnahmen
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Abbruch der Reanimationsmaßnahmen
Der Abbruch der Reanimation erfolgt grundsätzlich nach ärztlicher Anordnung.
Der vorbestehende Allgemeinzustand des Patienten, seine vorbestehenden Erkrankungen und sein geäußerter Wille sollten
in diese Entscheidung mit einbezogen werden.
Reanimationsmaßnahmen bei unterkühlten Patienten
Eine besondere Situation stellt die Reanimation bei Unterkühlten dar.
Durch die Unterkühlung ist der Sauerstoffbedarf und die Stoffwechselaktivität der Zellen und des Gehirns reduziert,
in diesem Zustand werden längere Hypoxiezeiten toleriert. Der Unterkühlte wird unter Reanimationsmaßnahmen langsam erwärmt,
erst wenn unter Normaltemperatur kein Kreislauf wiederherstellbar ist, wird die Reanimation abgebrochen.
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